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   VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054, 22 AS 13.40056   

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https://dejure.org/2013,24336
VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054, 22 AS 13.40056 (https://dejure.org/2013,24336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.09.2013 - 22 AS 13.40054, 22 AS 13.40056 (https://dejure.org/2013,24336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. September 2013 - 22 AS 13.40054, 22 AS 13.40056 (https://dejure.org/2013,24336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses bzgl. des dreigleisigen Ausbaus der Bahnlinie Rosenheim-Freilassing-Salzburg

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses bzgl. des dreigleisigen Ausbaus der Bahnlinie Rosenheim-Freilassing-Salzburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses bzgl. des dreigleisigen Ausbaus der Bahnlinie Rosenheim-Freilassing-Salzburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Rechtsschutz gegen Ausbau einer Bahnlinie mit verspätet vorgebrachten Einwendungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Rechtsschutz gegen Ausbau einer Bahnlinie mit verspätet vorgebrachten Einwendungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    In Bezug auf die Vereinbarkeit materiellrechtlicher Präklusionsvorschriften mit dem Unionsrecht (z.B. § 2 Abs. 3 UmwRG bzw. § 43a Nr. 7 Satz 2 EnWG, wonach alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht bereits im Genehmigungsverfahren innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht worden sind) ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass solche Präklusionsregelungen mit dem Unionsrecht, namentlich auch dem unionsrechtlichen Effektivitätsprinzip, in Einklang stehen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 7 C 21/09 - NVwZ 2012, 176, juris Rn. 31 und 32 m.w.N.).

    Dieser vorgezogene Rechtsschutz, der den gerichtlichen Rechtsschutz nicht ersetzt, sondern nur ergänzt, liegt im wohlverstandenen Interesse der Einwendungsberechtigten, denn sie können durch ihr Vorbringen die Chance der Einflussnahme wahren, bevor eine Art von planerischer Verfestigung des Vorhabens eingetreten ist (BVerwG, U.v. 29.9.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.11.2002 - 22 AS 02.40076

    Bekanntgabe eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses an

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Die vorliegenden Antragsteller sind weder Träger des Vorhabens noch haben sie Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben, über die zu entscheiden gewesen wäre; sie gehören lediglich zu den "übrigen Betroffenen", denen gegenüber gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG nach vorschriftsmäßiger Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und Ablauf der Auslegungsfrist der Beschluss als zugestellt gilt (so auch BayVGH, B.v. 26.11.2002 - 22 AS 02.40076 - NVwZ-RR 2003, 296, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Denn insoweit handelt es sich um eine zulässige Beschränkung u.a. des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. zum insoweit inhaltlich gleichen § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG i.d.F. vom 27.12.1993 [BGBl I S. 2378]: BVerwG, U.v. 23.4.1997 - 11 A 7/97 - DVBl 1997, 1119, juris Rn. 73, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich auch auf das nachfolgende gerichtliche Verfahren, so dass dort ein Abwehranspruch gegen das planfestgestellte Vorhaben nicht mehr durchgesetzt werden kann (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 11 A 30/97 - NVwZ 1999, 70, m.w.N.).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Setzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen mit dem Effektivitätsprinzip grundsätzlich im Einklang steht, weil sie ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist (vgl. EuGH, U.v. 16.5.2000 - Rs. C-78/98 - Slg. 2000, S. 1-3201 Rn. 31).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12

    Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Die gesetzlich angeordnete materiellrechtliche Präklusion steht nicht zur Disposition der Planfeststellungsbehörde; der Betroffene kann verfristete Einwendungen selbst dann nicht mit einer Klage verfolgen, wenn sie der Behörde bekannt waren und sie sich inhaltlich mit ihnen auseinander gesetzt hat (BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 9 B 24/12 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 46 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1985 - 7 B 64/84
    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Im Übrigen würde nicht jeder Verfahrensfehler die Präklusion ausschließen, sondern es muss sich für den jeweiligen Betroffenen eine Behinderung bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Anhörungs- und Einwendungsverfahren ergeben haben, der Verfahrensfehler somit ursächlich dafür gewesen sein, dass der Betroffene keine Einwendungen erhoben hat (vgl. z.B. Nds.OVG, B.v. 6.3.1985 -7 B 64/84 - UPR 1985, 255/256; OVG NRW, U.v. 27.4.1992 - 21 A 800/88 - NVwZ 1993, 385).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1992 - 21 A 800/88

    Kenntnisse; Behörde; Einwender; Darlegungslast; Rechtsbeeinträchtigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Im Übrigen würde nicht jeder Verfahrensfehler die Präklusion ausschließen, sondern es muss sich für den jeweiligen Betroffenen eine Behinderung bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Anhörungs- und Einwendungsverfahren ergeben haben, der Verfahrensfehler somit ursächlich dafür gewesen sein, dass der Betroffene keine Einwendungen erhoben hat (vgl. z.B. Nds.OVG, B.v. 6.3.1985 -7 B 64/84 - UPR 1985, 255/256; OVG NRW, U.v. 27.4.1992 - 21 A 800/88 - NVwZ 1993, 385).
  • VGH Bayern, 27.10.2010 - 22 A 09.40058

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Bekanntmachung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
    Die Voraussetzungen für eine Anwendung dieser Präklusion sind mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 18a AEG, § 73 VwVfG a.F. gegeben (vgl. z.B. BayVGH, GB v. 27.10.2010 - 22 A 09.40058 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 16.12.2013 - 22 AS 13.40083

    Bekanntgabe eines Planfeststellungsbeschlusses

    Dies ergibt sich aus dem Zusammenwirken von § 18b AEG und § 74 VwVfG, letzterer in der bis zum 1. Juni 2013 geltenden Fassung (vgl. das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren - PlVereinhG - vom 31.5.2013, BGBl. I S. 1388, Art. 1 Nr. 7, Art. 8 Nr. 2, Art. 16 Sätze 1 und 2 - vgl. dazu im Einzelnen BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 22 AS 13.40054 und 22 AS 13.40056).

    In Bezug auf die Vereinbarkeit materiellrechtlicher Präklusionsvorschriften mit dem Unionsrecht (z.B. § 2 Abs. 3 UmwRG bzw. § 43a Nr. 7 Satz 2 EnWG, wonach alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht bereits im Genehmigungsverfahren innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht worden sind) ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass solche Präklusionsregelungen mit dem Unionsrecht, namentlich auch dem unionsrechtlichen Effektivitätsprinzip, in Einklang stehen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 7 C 21/09 - NVwZ 2012, 176, juris Rn. 31 und 32 m.w.N.); vgl. dazu im Einzelnen BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 22 AS 13.40054 und 22 AS 13.40056 - und BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 22 AS 13.40076 und 22 AS 13.40077).

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076

    Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung ist kein Fall der Verletzung des

    Die Antragsteller benennen indes im weiteren Verlauf der Rügebegründung keinen einzigen in den vorangehenden Verfahren Az. 22 AS 13.40054 und 22 AS 13.40056 angebrachten Vortrag, der erstens entscheidungserheblich gewesen und zweitens vom Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. September 2013 übergangen worden wäre.
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